Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lizenzen und Wartungen

Version 1.3

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lizenzen und Wartungen
1. Vertragsgegenstand
2. Bereitstellung der Software
3. Wartung der Software
4. Support
5. Leistungspflichten von DataReporter
6. Leistungspflichten des Kunden
7. Vertragslaufzeit / Kündigung
8. Vergütung / Zahlungsmodalitäten
9. Mängel / Gewährleistung
10. Haftung / Schadenersatz
11. Schutz des geistigen Eigentums
12. Geheimhaltung / Datenschutz
13. Auftragsverarbeitung
14. Schlussbestimmungen

DataReporter GmbH
Zeileisstraße 6
4600 Wels
office@datareporter.eu

DataReporter GmbH

1. Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand dieser Bedingungen ist die Überlassung der Web-Applikation Privacy und / oder WebCare (im Folgenden „Software“ genannt) durch DataReporter zur Nutzung durch seine Kunden über eine Datenfernverbindung sowie der Erbringung von damit verbundenen Wartungsleistungen.

2. Bereitstellung der Software

2.1 DataReporter räumt dem Kunden die nicht-exklusive und zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Nutzung der Software über das Internet ein. DataReporter verpflichtet sich, die Software dem Kunden auf einem Web-Server, der im Einflussbereich von DataReporter steht, zugänglich zu machen und zu erhalten.

2.2 Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der Funktionsbeschreibung, wie auf der Webseite von DataReporter unter www.datareporter.at dargestellt (bzw. durch die jeweilig vereinbarte Paketfreischaltung eingeschränkt).

2.3 Die für die Nutzung der Software notwendigen Zugangsdaten (Benutzername, Passwort), wird DataReporter dem Kunden mit Vertragsschluss, spätestens jedoch eine Woche nach Vertragsschluss, elektronisch mitteilen.

2.4 Eine Anpassung der Software an die konkreten Bedürfnisse des Kunden ist nur bei entsprechender Vereinbarung und nur gegen ein zusätzliches Entgelt geschuldet.

2.5 DataReporter verpflichtet sich nach der Maßgabe dieser Bedingungen zur laufenden Pflege und Aktualisierung der Software, sowie zur Pflege der Datenverbindung. DataReporter ist berechtigt, die Software zu verändern, insbesondere um sie dem technologischen Fortschritt und den rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

2.6 Sofern dies erforderlich ist, wird DataReporter dem Kunden gegen Entgelt Hilfestellungen bei der Inbetriebnahme von einzelnen Softwarekomponenten auf dem Computersystem des Kunden geben.

2.7 DataReporter wird dem Kunden ferner nach Vertragsschluss Supportdienstleistungen gemäß diesen Bedingungen bereitstellen.

3. Wartung der Software

3.1 Ändern sich rechtliche Vorschriften oder Normen, die für die Funktionstüchtigkeit der Software im Hinblick auf die Zwecke, welche Kunden der Software typischerweise bei deren Nutzung verfolgen, von nicht unerheblicher Bedeutung sind, so nimmt DataReporter Anpassungen der Software vor, sobald DataReporter Kenntnis von den Änderungen erlangt. Die Art der Anpassung der Software (Update, Upgrade o.ä.) obliegt DataReporter.

3.2 Sobald DataReporter die Software durch neue oder verbesserte Funktionen oder andere Leistungsmerkmale ändert bzw. ergänzt, verpflichtet sich DataReporter, die Software durch die geänderte bzw. ergänzte Software zu ersetzen. Dies gilt allerdings nur und erst dann, wenn die Testphase für die Änderungen und Ergänzungen abgeschlossen ist und DataReporter die Software in der geänderten bzw. ergänzten Fassung am Markt anbietet.

4. Support

4.1 DataReporter stellt dem Kunden zur Unterstützung in technischen Fragen rund um die ordnungsgemäße Bedienung der Software einen Kundendienst (Support) zur Verfügung, den der Kunde über E-Mail erreichen kann. Der Support dient allein der Unterstützung des Kunden bei der Inanspruchnahme der nach diesen Bedingungen geschuldeten Leistungen von DataReporter. Der Support wird auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt.

4.2 DataReporter wird Fragen des Kunden zur Bedienung der Software unverzüglich nach deren Eingang bei DataReporter per E-Mail beantworten, wobei im Zweifel das Kommunikationsmittel eingesetzt wird, welches der Kunde verwendet hat.

4.3 Der Support steht dem Kunden werktags in der Zeit von Montag bis Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr, sowie Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr zur Verfügung.

4.4 Die E-Mail-Adresse der Service-Hotline ist: support@datareporter.eu. DataReporter wird dem Kunden eine Änderung der Kontaktdaten unverzüglich mitteilen.

5. Leistungspflichten von DataReporter

5.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, auf dem für ihn von DataReporter eingerichteten Server Daten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der Software zugreifen kann.

5.2 DataReporter wird die Daten des Kunden sichern, insbesondere durch Vorkehrungen gegen Datenverlust bei Computerabsturz und zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden. Zu diesem Zweck wird DataReporter in zeitlich angemessenen Abständen Backups vornehmen, die im Ermessen von DataReporter liegen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen und Firewalls installieren bzw. aktualisieren.

5.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich DataReporter für die Durchführung des Webhostings eines Partnerunternehmens bedient, soweit nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wird. Für das Hosting des Servers gelten daher die aktuellen Nutzungsbedingungen des jeweiligen Partnerunternehmens.

5.4 Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an seinen Daten und kann von DataReporter jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

5.5 DataReporter wird die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. DataReporter ist berechtigt Daten in anonymisierter Form zu Zwecken der Statistik zu verwenden. Hierfür wird jeglicher Personenbezug entfernt, um die Möglichkeit eines Rückschlusses auf eine konkrete Person auszuschließen. Sofern DataReporter der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird er den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. DataReporter bietet dem Kunden die verschlüsselte Übermittlung der Daten innerhalb der Software an.

5.6 Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort), die dem geschützten Datenzugriff durch den Kunden dienen, dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mitarbeiter von DataReporter oder autorisierte Dritte dürfen nur dann Kenntnis von den Zugangsdaten oder Zugriff auf von dem Kunden gespeicherte Daten erhalten, wenn dies zur Ausübung der im Vertrag vereinbarten Bedingungen zwingend notwendig ist.

6. Leistungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem von DataReporter definierten Datenübergabepunkt herzustellen. DataReporter ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.

6.2 Im Falle der Funktionsstörung der Software wird der Kunde dies DataReporter unverzüglich unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens der Funktionsstörung, ihrer Auswirkungen und möglicher Ursachen mitteilen.

6.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dritter ist nicht, wer im Auftrag des Kunden die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden oder freie Mitarbeiter im Rahmen eines Auftragsverhältnisses. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet.

6.4 Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen oder kopieren. Der Kunde darf keine Änderungen an der Software vornehmen. Die Dekompilierung der Software ist unzulässig.

7. Vertragslaufzeit / Kündigung

7.1 Der Vertrag tritt durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch DataReporter in Kraft. Er wird auf ein Jahr befristet abgeschlossen.

7.2 Bei Enterprise Paketen mit Sondervereinbarung wird der gesamte Auftrag bei Bestellung aktiv und verrechnet, unabhängig vom Anlegen der tatsächlichen Einzellizenzen. 

7.3 Innerhalb der Testperiode kann die Lizenz jederzeit ohne Einhaltung einer Frist vom Kunden gekündigt werden. Nach der vereinbarten Testperiode geht die Lizenz automatisch in ein verpflichtendes Vertragsverhältnis über, sofern der Kunde nicht rechtzeitig von seinem Recht zur Kündigung Gebrauch macht.  

7.4 Der Vertrag verlängert sich bei Jahresverträgen jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht seitens einer der Parteien vorher gekündigt wird. Der Kunde kann seinen Vertrag jederzeit schriftlich kündigen, doch es wird dem Kunden der gesamte laufende Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt, unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung. Auch eine aliquote Rückzahlung von bereits bezahlten Beträgen erfolgt nicht.

7.5 DataReporter behält sich das Recht vor, den Vertrag bei schuldhafter Nichterfüllung der Leistungspflichten des Kunden oder bei Zahlungsverzug, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, zu kündigen. Des Weiteren besteht ein Kündigungsrecht von DataReporter ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist.

7.6 Mit Kündigung oder sonstiger Beendigung des Vertrages erlischt insbesondere auch das nicht-exklusive Recht des Kunden, die über die Software bereitgestellten Texte und Muster, zu nutzen. Weiters verpflichtet sich der Kunde sämtliche Integrationen rückgängig zu machen, ansonsten der Kunde für die Dauer der weiteren Nutzung DataReporter gegenüber den entsprechenden Preis zu bezahlen hat.

8. Vergütung / Zahlungsmodalitäten

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, an DataReporter die vereinbarte Pauschalvergütung laut Angebot zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die in diesen Bedingungen beschriebenen Leistungen seitens DataReporter. Im Falle einer Kündigung ist DataReporter nicht verpflichtet bereits erhaltene Beträge an den Kunden zurück zu zahlen.

8.2 Für Mehraufwendungen, die über die seitens DataReporter geschuldeten Leistungen hinausgehen (z.B. Durchführung von Einweisungen und Schulungsleistungen, Änderung oder kundenspezifische Anpassungen der Software) vereinbaren die Parteien eine individuelle Stundenvergütung laut jeweiligen Angebot. Dieser Stundensatz kann seitens DataReporter zumindest in Übereinstimmung mit der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden, wobei als Basis jenes Monats dient, in dem der Vertrag in Kraft getreten ist.

8.3 DataReporter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung jeweils im Vorhinein für die vereinbarte Vertragsperiode in Rechnung stellen. Die Rechnung ist innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen zur Zahlung fällig.

8.4 DataReporter ist berechtigt, die Vergütung der von ihm angebotenen Leistungen erstmalig 6 Monate nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung ist DataReporter berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens 6 Monate zurückliegt.

8.5 DataReporter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden. Der Kunde verpflichtet sich eigenständig seine Rechnungsadresse, die Kontaktdaten für den Rechnungserhalt und alle sonstigen für die Rechnungslegung notwendigen Informationen (wie z.B. die UID Nummer) VOR Rechnungslegung durch DataReporter über den Lizenzstore (erreichbar unter store.datareporter.eu) vollständig und aktuell zu halten.

8.6 Für Rechnungskorrekturen und -stornos, welche nicht durch DataReporter veranlasst wurden, ist DataReporter berechtigt seine Aufwendungen nach tatsächlichem Aufwand, mindestens jedoch EUR 20 Bearbeitungsgebühr, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

8.7 Der Kunde ist berechtigt, unterschiedliche Rechnungsempfänger (z.B. für Tochtergesellschaften) für seine Lizenzen innerhalb eines Accounts zu hinterlegen. Zur Abdeckung des dadurch entstehenden Mehraufwandes berechnet DataReporter eine jährliche Servicepauschale in der Höhe von 35 Euro pro betroffener Lizenz pro Jahr.

8.8 Bei Zahlungsverzug werden Gebühren in pauschaler Höhe verrechnet. Diese betragen in der 2. Mahnstufe EUR 5 und in der 3. Mahnstufe EUR 10. Der Kunde ist bei schuldhafter Zahlungsverzögerung verpflichtet, sämtliche Betreibungskosten und Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu tragen.

8.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

9. Mängel / Gewährleistung

9.1 Unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Software gemäß den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen genutzt hat, leistet DataReporter nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Bedingungen Gewähr dafür, dass die Software die vereinbarte Funktionalität aufweist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Freischaltung des Zugangs für die Software.

9.2 Ein Mangel liegt nur vor, soweit es sich um funktionsstörende Abweichungen von endgültigen Spezifikationen handelt. Für geringfügige und/oder unerhebliche Mängel oder Fehler wird keine Gewähr geleistet; insbesondere gilt dies für jene Mängel, durch die die vereinbarte oder gewöhnlich vorausgesetzte Benutzbarkeit nicht beeinträchtigt wird. DataReporter leistet auch keine Gewähr dafür, dass Programme in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten, dass diese ununterbrochen fehlerfrei laufen oder zur Erzielung bestimmter unternehmerischer Resultate eingesetzt bzw. bestimmte Resultate erzielt werden können. Ein Mangel ist auch dann nicht von DataReporter zu vertreten, wenn der Mangel auf die vom Kunden vorgegebene Aufgabenstellung oder dessen unzureichende oder fehlerhafte Mitwirkungspflicht zurückzuführen ist oder die Funktionen den Anforderungen des Kunden nicht genügen. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn der Kunde oder ein Dritter eigenmächtig Änderungen an der Software vornimmt bzw. vorgenommen hat.

9.3 Allfällige Mängel hat der Kunde schriftlich mit genauer Beschreibung des Problems zu rügen. Die Gewährleistung umfasst die Mängeldiagnose und die Mängelbeseitigung. DataReporter unterstützt den Kunden bei der Suche nach Mangel und Mangelursache. Wenn der Kunde nicht nachweisen kann, dass der Mangel DataReporter zuzuordnen ist, ist dieser berechtigt, die von ihm bezüglich der Mängeldiagnose und Mängelbeseitigung erbrachten Leistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

9.4 Die Beseitigung von Mängeln erfolgt primär durch Verbesserung. Die Verbesserung erfolgt nach Wahl von DataReporter durch Mängelbeseitigung, durch eine entsprechende Änderung der Software, durch Überlassung eines neuen Programmstandes oder dadurch, dass DataReporter eine zumutbare Möglichkeit aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Der Kunde kann Wandlung des Vertrages oder Minderung des Entgelts nur insoweit und nur dann verlangen, wenn die (gegebenenfalls mehrfache) Verbesserung des Mangels trotz einer schriftlich gesetzten angemessenen, mindestens 30-tägigen Nachfrist endgültig fehlschlägt. Mängel in einzelnen Teilen der Software berechtigen den Kunden nicht zur Vertragsauflösung hinsichtlich der gesamten Software.

9.5 Die in der Software zur Verfügung gestellten Mustertexte wurden nach bestem Wissen und bester Fachkenntnis erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie sollen eine Orientierungshilfe darstellen. Die Software von DataReporter ist grundsätzlich auf die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausgerichtet, dh. für Organisationen konzipiert, welche ihren Sitz innerhalb der EU haben bzw. für die die DSGVO anwendbar ist. Die konkrete Verwendung erfordert die sorgfältige eigenverantwortliche Prüfung durch den Kunden. Formulierungen sind dabei je nach Bedarf zu ändern. Bei Einzelfragen sollte fachkundiger Rat eingeholt werden. Die Übernahme einer Gewährleistung durch DataReporter für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Mustertexten ist daher ausgeschlossen.

10. Haftung / Schadenersatz

10.1 DataReporter haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit.

10.2 DataReporter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet DataReporter lediglich nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. Die Haftung ist darüber hinaus pro Jahr mit dem jährlich erwirtschafteten Umsatz von DataReporter mit dem Kunden beschränkt.

10.3 DataReporter übernimmt keinerlei Haftung für Folgeschäden, die dem Kunden aus vorübergehenden Server-Ausfällen entstehen. Weiters sind sämtliche Haftungsansprüche aufgrund behaupteter rechtlicher Mängel der Software ausdrücklich ausgeschlossen. Es obliegt alleine dem Kunden, sich über bestehende rechtliche Verpflichtungen zu informieren bzw. die rechtlich notwendigen Hinweise entsprechend aufzunehmen.

10.4 Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

10.5 Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass ein Schaden auf ein Verschulden von DataReporter zurückzuführen ist.

10.6 DataReporter trifft gegenüber dem Kunden keine Informationspflicht hinsichtlich allfälliger Neuerungen bzw. Aktualisierungen von Programmversionen. Sollte es aufgrund einer nicht durchgeführten Aktualisierung zu Problemen und / oder Schäden beim Kunden kommen, so ist eine Haftung für derartige Schäden seitens DataReporter ausgeschlossen. DataReporter ist daher in diesen Fällen weder zur Leistung eines Schadenersatzes noch zur (kostenlosen) Wiederherstellung der Funktionalität verpflichtet.

10.7 Die Haftungslimitierungen gelten sinngemäß auch für Schäden, die auf von DataReporter beigezogene Dritte zurückgehen.

11. Schutz des geistigen Eigentums

11.1 Die Urheberrechte an den seitens DataReporter und seinen Mitarbeiter und beauftragten Dritten geschaffenen Werke verbleiben stets bei DataReporter. Sie dürfen vom Kunden nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke und nur im Ausmaß der erworbenen Lizenzen verwendet werden. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus erworben.

11.2 Jede nicht ausdrücklich von DataReporter vorweg erlaubte Kopie, Vervielfältigung, Zugänglichmachung und / oder Weitergabe zum Zwecke der Verwendung durch nicht lizenzierte bzw. nicht berechtigte Benutzer ist ausdrücklich untersagt.

11.3 Sofern kein Vertrag zustande kommt oder dieser endet, sind sämtliche Vertragsgegenstände (Testzugänge, Unterlagen, Mustertexte und sonstige in der Software bereitgestellte Vorlagen etc.) unverzüglich und vollständig an DataReporter zurückzugeben und dürfen nicht (weiter) benutzt werden.

11.4 Ein Verstoß des Kunden gegen die in Punkt 11 genannten Bestimmungen berechtigt DataReporter zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und/oder zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

12. Geheimhaltung / Datenschutz

12.1 DataReporter verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Kunden erhält. Die Verwendung von anonymisierten Daten durch DataReporter zu Zwecken der Statistik bleibt jedoch davon unberührt.

12.2 DataReporter ist von der Geheimhaltungspflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, befreit. Er hat die Geheimhaltungspflicht jedoch auf diese vollständig zu überbinden.

12.3 Die Geheimhaltungspflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

12.4 Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG 2018) — sind DataReporter bekannt. DataReporter wird die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes in ihrer jeweils geltenden Fassung einhalten. DataReporter ist berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des bestehenden Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet DataReporter Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderliche Maßnahmen insbesondere jene im Sinne der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen getroffen worden sind.

12.5 Bestehende Kunden können seitens DataReporter auf Basis der geltenden Bestimmungen des Telekommunikationsrechtes über ähnliche Produkte und Dienstleistungen per E-Mail informiert werden. Falls Kunden damit nicht einverstanden sind, können sie jederzeit Widerspruch per E-Mail an office@datareporter.eu gegen den Erhalt eines derartigen E-Mails einlegen bzw. haben sie die Möglichkeit bei jedem E-Mail die Opt-Out Möglichkeit zu wählen.

13. Auftragsverarbeitung

13.1 Die Bestimmungen in diesem Kapitel enthalten den Auftrag zur Auftragsverarbeitung bzw. die vertraglichen Regelungen im Sinne des Art. 28 DSGVO zischen dem Kunden und DataReporter. Sie finden Anwendung auf alle Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter von DataReporter personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeiten. Die in diesem Kapitel verwendeten Begriffe, richten sich nach den Definitionen des Art 4 DSGVO.

13.2 Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch DataReporter im Auftrag und nach Weisung des Kunden. 

Soweit es sich um die Verarbeitung von Daten im Rahmen des Datenschutzmanagements handelt sind folgende Datenkategorien davon umfasst: 

Folgende Übermittlungsempfänger (im Anlassfall): Aufsichtsbehörde

Soweit es sich um die Verarbeitung von Daten im Rahmen des Website-Managements handelt sind folgende Datenkategorien davon umfasst:

13.3 Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist auf unbestimmte Zeit, jedoch begrenzt auf die Dauer der Leistungserbringung.

13.4 Der Kunde ist im Sinne des Art 4 Z 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch DataReporter verantwortlich. Die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung obliegt dem Kunden. Der Kunde ist für die Wahrung der Betroffenenrechte gem. Kapitel III, Art 12 ff DSGVO im Hinblick auf die Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag verantwortlich. Wendet sich eine betroffene Person mit einem Antrag auf Erfüllung von Auskunft, Löschung, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch zur Datenverarbeitung etc. an DataReporter, wird die betroffene Person an den Kunden verwiesen. Der Kunde hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der DataReporter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit zu überzeugen. Der Kunde wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. Der Kunde hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber DataReporter zu erteilen. Derartige Weisungen können ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Etwaige durch derartige ergänzende Weisungen entstehende Mehraufwendungen sind DataReporter zu vergüten. Der Kunde kann weisungsberechtigte Personen benennen. Der Kunde informiert DataReporter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch DataReporter feststellt.

13.5 DataReporter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart sowie unter Einhaltung der ggf. vom Verantwortlichen erteilten ergänzenden Weisungen. DataReporter verpflichtet sich, die Datenverarbeitung im Auftrag nur in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in Ländern, für welche die EU-Kommission entschieden hat, dass sie über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen oder – sofern die Datenverarbeitung in nicht gleichgestellten Drittländern erfolgt – nur nach Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus durchzuführen. DataReporter ist verpflichtet, sein Unternehmen und seine Betriebsabläufe so zu gestalten, dass die Daten, die DataReporter im Auftrag des Kunden verarbeitet, im jeweils erforderlichen Maß gesichert und vor der unbefugten Kenntnisnahme Dritter geschützt sind. DataReporter wird den Kunden unverzüglich darüber informieren, wenn eine vom Kunden erteilte Weisung nach seiner Auffassung gegen gesetzliche Regelungen verstößt. DataReporter ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Kunden bestätigt oder geändert wird. Wird der Kunde durch Aufsichtsbehörden oder andere hierzu berechtigte Stellen einer Kontrolle unterzogen oder machen betroffene Personen ihm gegenüber Rechte geltend, verpflichtet sich DataReporter den Kunden im erforderlichen Umfang zu unterstützen, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen ist. Für den Fall, dass DataReporter feststellt oder Tatsachen die Annahme begründen, dass von ihm für den Kunden verarbeitete personenbezogene Daten unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, hat DataReporter den Kunden unverzüglich und vollständig über Zeitpunkt, Art und Umfang des Vorfalls/der Vorfälle zu informieren. DataReporter ergreift die notwendigen Maßnahmen, damit der Kunde die Betroffenenrechte nach Kapitel III der DSGVO innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann. DataReporter unterstützt den Kunden bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten im notwendigen Umfang.

13.6 DataReporter setzt als Sub-Auftragsverarbeiter zum Betrieb seiner Produkte Amazon Web Services EMEA SARL, Austrian Branch, Kohlmarkt 8-10, A-1010 Wien, als Hosting-Partner ein. Dieser Sub-Auftragnehmer gilt als vom Kunden genehmigt.

13.7 DataReporter erklärt, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO getroffen wurden. Die aktuelle Version der Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen seitens DataReporter findet sich hier: TOM Bericht...

14. Schlussbestimmungen

14.1 Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.2 Auf den Vertrag bzw. diese Bedingungen, die einen integrierenden Bestandteil bilden, ist ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und seiner sonstigen Verweisungsnormen aus dem internationalen Privatrecht anwendbar. Für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von DataReporter zuständig.

Wels, am  4. November 2023

DataReporter GmbH
Zeileisstraße 6
4600 Wels
office@datareporter.eu

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